Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen

Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen im Pfarrbrief/Pfarrnachrichten/Aushang/Internet
     

Nach den Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO (AusfRL-KDO), veröffentlicht im Amtsblatt 2013, Nr. 12, können besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen) in kirchlichen Publikationsorganen (z.B. Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitung) mit Name und Datum veröffentlicht werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat. Auf das dem Betroffenen zustehende Widerspruchsrecht ist einmal jährlich in den Pfarrnachrichten, im Aushang oder in sonstiger geeigneter Weise hinzuweisen. 
Die besonderen Ereignisse sollen auch im Internet durch die Einstellung der Pfarrnachrichten auf der Homepage der Kirchengemeinde veröffentlicht werden. 
Außerdem werden die kirchlichen Amtshandlungen (z.B. Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung) mit Name und Datum sowie die Messdienerpläne im Aushang/Internet veröffentlicht.
Gemeindemitglieder, die keine Veröffentlichung ihrer entsprechenden Daten in den Pfarrnachrichten/Aushang und/oder im Internet wünschen, werden gebeten, dies dem zuständigen Pfarramt von St. Franziskus Beckum mitzuteilen.

Der Widerspruch muss rechtzeitig vor dem Ereignis bzw. der Veröffentlichung beim Pfarramt eingelegt werden. 


Beckum, 27. Juni 2023